Die ABL wird als gemeinnütziger Verein geführt. Das höchste Organ ist die Hauptversammlung, wo jeder Verein der Bundesliga mit 5 Stimmen und jeder Verein der AWBL-Damenliga mit 2 Stimmen vertreten ist. Zusätzlich haben die Mitglieder des Präsidiums sowie Ehrenmitglieder und Mitglieder der Senate jeweils ein persönliches Stimmrecht mit einer Stimme.
Die Hauptversammlung wählt das Präsidium als oberstes geschäftsführendes Organ der ABL. Die Funktionsperiode dauert in der Regel zwei Jahre. Das Präsidium sollte zumindest aus einem Präsidenten, einem bis drei Vizepräsidenten sowie den Fachreferenten für Rechts- bzw. Finanzangelegenheiten bestehen. Zusätzlich entsendet der ÖBV-Österreichische Basketballverband einen Delegierten mit Stimmrecht. Weitere Mitglieder können kooptiert werden.
Die Spielausschüsse sind die Vereinsvertretungen der einzelnen Ligen. Sie wählen jeweils einen Spielausschussvorsitzenden, der als Ligavertreter den Sitzungen des Präsidiums beiwohnen kann, aber kein Stimmrecht hat.
Das Ligabüro ist die administrative Geschäftsstelle der ABL. Die Angestellten des Ligabüros vollziehen die Geschäftsgebarung nach den Vorgaben der ABL-Bestimmungen sowie der Beschlüsse im Präsidium.
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